Traglufthalle: Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung:

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand: 27. 12. 2021), hier ein Auszug:

In der Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G+ (Anmerkung Redaktion: gilt auch für die Traglufthalle). Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
 
Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.

  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

  • Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.

  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Unser Hygienekonzept hängt an der Drehtür zur Traglufthalle und an allen wichtigen Eingängen und Ausgängen aus.

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Mannschaftsmeldungen: Sommer 2022

Bereits am 10.12.2021 mussten die Mannschaften für die Medenrunde 2022 gemeldet werden.

Es wurden 9 aktive Mannschaften gemeldet (zum Vergleich zum Vorjahr wurde lediglich die 2. Damen 60 Doppel abgemeldet):

H1 und H2 (4-er) als TSG, D1 und D2 (4-er), H 50 (4-er), D 50 (4-er), D 60 (4-er), D 60 Doppel (4-er), H 70 (4-er).

Bei den Jugendlichen gibt es wieder viele Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen – hauptsächlich mit Allensbach, Litzelstetten und TC Nicolai. Das macht auch Sinn, da die Mannschaften altersgemäß homogen gemeldet werden, um sich mit Gleichaltrigen zu messen.

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Meet & Play Breitensportinitiative: weitere Termine geplant

Für den Samstag 13. 11. 2021 organisierten wir ein Tennisspiel für jedermann. Letztendlich waren wir 12 Spielerinnen und Spieler. Offensichtlich hatten alle sehr viel Spaß und Freude nicht nur beim Spiel, sondern auch beim anschließenden gemütlichen Zusammensein. Zwischenzeitlich trafen sich einige Mitglieder aus der Gruppe am Sonntag 28. 11. 2021 und am Samstag, 4.12.2021 oder an weiteren privat organisierten Terminen.

Weitere Termine für 2021 sind geplant:

  • Samstag, 11.12.2021, 16:00 Uhr-18:00 Uhr

  • Samstag, 18.12.2021, 16:00 Uhr-18:00 Uhr

Wer sich anmelden möchte und noch nicht in unserem Meet & Play-Verteiler ist, der sende bitte eine Mail an halle@tc-dettingen-wallhausen.de.

Für 2022 sind weitere Termine geplant und werden im nächsten Jahr veröffentlicht.

Wir freuen uns auf viele Anmeldungen.

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Coronaverordnung: Update ab dem 4.12.2021

Es gilt 2G+ für unseren Trainingsbetrieb und die Gastronomie.

Die Landesregierung legt Ausnahmen der 2G-Plus-Regel fest:

  • Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.

  • Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Ausnahmen unter anderem nachzulesen unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/

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Corona-Verordnung: Ab 24.11.2021 Alarmstufe II

Alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler haben sich an die aktuelle Corona-Verordnung zu halten.

Aktuelle Informationen Covid-19 und der Umgang in den Sportanlagen der Stadt Konstanz. Ausrufung der Alarmstufe II durch das Land BW am 23.11.2021, aktueller Link der Stadt Konstanz

Hier der wesentliche Auszug:

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen.

Was bedeutet dies neu für den Sport? (Alarmstufe II - Stand 24.11.2021)

·         Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen gilt für Sportlerinnen und Sportler die 2G-Regel.

·         Bei nicht-immunisierten Beschäftigten oder ehrenamtlich und selbstständig für den Verein Tätigen, wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter, reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus. Es ist jedoch an jedem Präsenztag ein aktueller Testnachweis erforderlich.

Neu: Bei Sportveranstaltungen gilt in geschlossenen Räumen für Zuschauer die 2G+ Regel.

·         2G+ Regelung – also genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung im Sport

·         Kinder bis einschließlich 5 Jahre

·         Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

·         Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

·         Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

·         Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

·         Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

·         Neu: Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht sowie den Teilnahme- und Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es für diese Gruppen dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

Generelle Regeln für den Sportbetrieb

Generell gilt beim Freizeit- und Amateursport in Sportstätten:

·         Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

·         Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.

·         Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.

·         Wenn ein negativer PCR-Test erforderlich ist, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

·         Schülerinnen oder Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. 

·         Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Link der Stadt Konstanz zum weiteren nachlesen.

Der TCD Dettingen-Wallhausen weist explizit darauf hin, die Luca App zu nutzen! Der entsprechende Code befindet sich an der Drehtür zur Halle und auch an einigen weiteren Stellen.

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Corona-Verordnung: Ab 17.11.2021 Alarmstufe

Alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler haben sich an die aktuelle Corona-Verordnung zu halten.

Die namentlich bekannten Abonnenten haben sich zu vergewissern und darauf zu achten, dass die Mitspielerinnen und Mitspieler im Abo den aktuellen Corona-Regeln genügen.

https://www.konstanz.de/kultur+_+freizeit/sport/aktuelle+informationen+covid-19

Hier der wesentliche Auszug:

Aktuelle Informationen Covid-19 und der Umgang in den Sportanlagen der Stadt Konstanz

Ausrufung der Alarmstufe durch das Land BW am 16.11.2021

Das Land Baden-Württemberg hat am Dienstag, 16.11.2021, auf die steigende Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten reagiert und die Alarmstufe innerhalb der Corona-Verordnung BW ausgerufen. Ab Mittwoch, 17.11.2021, tritt somit die Alarmstufe in Kraft.

Was bedeutet dies neu für den Sport? (Alarmstufe - Stand 16.11.2021)

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen gilt für Sportlerinnen und Sportler die 2G-Regel.

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien gilt für Sportlerinnen und Sportler die 3G-Regel – wobei ein PCR-Test für die Teilnahme notwendig ist. 

Die Ausnahme für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden gilt nicht mehr!

Bei Sportveranstaltungen gilt in geschlossenen Räumen und im Freien für Zuschauer die 2G-Regel.

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung im Sport

Kinder bis einschließlich 5 Jahre

Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Für beschäftigte Personen (z.B. Trainerinnen und Trainer, Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich tätig bzw. selbstständig sind - ein Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag ausreichend.

https://www.konstanz.de/kultur+_+freizeit/sport/aktuelle+informationen+covid-19

Generelle Regeln für den Sportbetrieb

Generell gilt beim Freizeit- und Amateursport in Sportstätten wie Sportplätzen (Auszug):

Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.

Der/Die Veranstalter*in/Anbieter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen.

Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.

Schülerinnen oder Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

Der/Die Veranstalter*in/Anbieter*in ist für die Kontrolle der Genesenen-, Geimpften- und Getesteten-Nachweise sowie für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.

TC Dettingen-Wallhausen
Hygienekonzept des TCD (gültig ab 17. 11. 2021)

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO sowie die CoronaVO Sport des Landes Baden- Württemberg in der ab 28.10.2021 bzw. 16.10.2021 gültigen Fassung.

Das nachfolgende Hygienekonzept wurde für den Betrieb der Tennishalle erarbeitet.

Mit Betreten der Tennishalle ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt nicht während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.

Der Mindestabstand beträgt immer 1,5m und sollte wo immer möglich eingehalten werden.

Der Zutritt zur Tennishalle ist verboten, wenn die Person

1.         einer Absonderungspflicht unterliegt (krankheitsverdächtige Person, positiv Getestete), oder

2.         die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweist, oder

3.         die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigert oder

4.         nicht nachweislich geimpft oder nicht nachweislich genesen ist. Für Schüler im Sinne der CoronaVO gilt als Testnachweis die Schülereigenschaft.

Der 2G-Nachweis ist vor Spielbeginn an halle@tc-dettingen-wallhausen.de zu erbringen. Ein Impf- oder Genesenennachweis sowie die Schülereigenschaft sind für die Dauer der Gültigkeit einmalig vorzulegen.

Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden mittels Luca App erfasst. Erfasst werden alternativ Familienname, Vorname, eine Telefonnummer, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Veranstaltungsorts. Entsprechende Erfassungsbögen hängen an der Pinnwand des TCD und sind ebenfalls an die oben genannte E-Mail Adresse zu übermitteln oder in den Briefkasten des Vereins einzuwerfen.

Bei Betreten des Veranstaltungsorts müssen die Hände gewaschen/desinfiziert werden.

Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig  gereinigt.

Bei Zuwiderhandlung kann Haus- oder Spielverbot ohne Kostenersatz ausgesprochen werden.

Umkleiden/Duschen/Toiletten

Je Umkleidekabine sind maximal 4 Personen zulässig. Der Mindestabstand beträgt immer 1,5m und sollte wo immer möglich eingehalten werden.

Nur Einzelnutzung der Toiletten erlaubt.

Dettingen, 16. 11. 2021                                                                                 der Vorstand

TC Dettingen-Wallhausen
Corona-Verordnung ab 16.9.2021

Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden Württemberg sieht bekanntermaßen 3 Stufen vor: Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe. Für das Tennisspielen in der Traglufthalle bedeutet dies vereinfacht zusammengefasst:

Basisstufe (in der befinden wir uns im Moment):

3G . Es gelten die derzeitigen Bestimmungen: geimpft, genesen und getestet (ein vor Ort Selbsttest mit Abnahme des Veranstalters genügt).

Warnstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 8,0 oder Auslastung der Intensivbetten ab 250):

3G, allerdings muss ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden.

Alarmstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 12,0 oder Auslastung der Intensivbetten ab 390):

2G, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in der Traglufthalle Tennisspielen.

Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Für Schüler bis einschließlich 17 Jahren gilt der Schülerausweis o. ä.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19 Symptomen gilt ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet und für 3G erlaubt. In den Innenräumen ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Und selbstredend gilt: 1,5 m Abstand halten.

Näheres und rechtlich verbindendes findet ihr im Internet oder unter dem Link der Stadt Konstanz: https://www.konstanz.de/kultur+_+freizeit/sport/aktuelle+informationen+covid-19

Wir sind als Betreiber der Traglufthalle verpflichtet, die Kontrollen durchzuführen. Der TCD bittet die Abonnenten dafür zu sorgen, dass die Spielerinnen und Spieler den Corona-Verordnungen genügen.

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Stadtmeisterschaften der Aktiven: 10.9.2021-12.9.2021

Der Ausrichter der Stadtmeisterschaften war der SV Litzelstetten. Beachtliche 149 Spielerinnen und Spieler nahmen zum Teil auch in 2 Konkurrenzen teil. Wir haben uns bereit erklärt, unsere Plätze zur Verfügung zu stellen. Am Donnerstagabend und am Samstag waren auch einige Spiele auf unserer Anlage zu sehen.

Hier können die Ergebnisse eingesehen werden: https://spieler.tennis.de/web/guest/turniersuche?tournamentId=468923

Hier können die Ergebnisse eingesehen werden: https://spieler.tennis.de/web/guest/turniersuche?tournamentId=468923

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Traglufthalle: UFO ist rechtzeitig zum Saisonstart gelandet

Wieder einmal mehr hatten wir Glück mit dem Wetter. Das war bei diesem Aufbau besonders wichtig, da unsere Folien zum Teil noch nass waren. Zur Erinnerung: durch den außerordentlichen Schneefall im Januar war unsere Traglufthalle eingebrochen und die Folien lagen relativ lange im Wasser.

Obwohl der Flohmarkt in Wallhausen war und parallel auch noch die Jugend Stadtmeisterschaften stattfanden, haben dennoch genügend Mitglieder geholfen. Wir waren am Samstag in Summe mehr als 35 Personen.

Vielen, vielen Dank für eure Mithilfe.

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30. Mixed-Turnier: 4.9.2021-5.9.2021, Rückblick

Zu unserem 30. MixedTurnier haben letztendlich 25 Paare teilgenommen. Auch dieses Jahr war die Stimmung auf den Plätzen und auf den Zuschauerrängen super. Natürlich spielte neben den spannenden Spielen das wunderbare Tenniswetter eine große Rolle.

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Stadtmeisterschaften , Spiele am Samstag 11.9.2021 in Dettingen

Von 9:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr werden Spiele der Stadtmeisterschaften 2021 auf der Anlage des TCD Dettingen-Wallhausen stattfinden. 5 Plätze werden belegt sein.

Weitere Spiele finden beim TC Nicolai, PTSV und vor allem beim SV Litzelstetten – diesjähriger Hauptorganisator – statt.

Wir freuen uns auf viele Besucher.

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Kinder-Olympiade am 27.8.2021
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Zum 1. Mal veranstalteten wir eine Kinderolympiade der Ballschule. Alle 15 Kinder hatten großen Spaß und waren mit Eifer und Begeisterung dabei. Das Wetter spielte mit und verschonte uns, denn 500 m entfernt gab es einen ordentlichen Platzregen.

Viele Spiele wurden gemacht, 6 Spiele gingen in die Bewertung ein. Zum Schluss gab es nur Sieger und jedes Kind erhielt eine Urkunde, Geschenke und sogar noch ein Eis von der Familie Bisaku gespendet. Es war ein rundum schöner Nachmittag.

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