Coronaverordnung: Update ab dem 4.12.2021
Es gilt 2G+ für unseren Trainingsbetrieb und die Gastronomie.
Die Landesregierung legt Ausnahmen der 2G-Plus-Regel fest:
Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.
Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
Ausnahmen unter anderem nachzulesen unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/