Coronaverordnung: Update ab dem 4.12.2021

Es gilt 2G+ für unseren Trainingsbetrieb und die Gastronomie.

Die Landesregierung legt Ausnahmen der 2G-Plus-Regel fest:

  • Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.

  • Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Ausnahmen unter anderem nachzulesen unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/

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