Corona-Verordnung ab 16.9.2021

Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden Württemberg sieht bekanntermaßen 3 Stufen vor: Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe. Für das Tennisspielen in der Traglufthalle bedeutet dies vereinfacht zusammengefasst:

Basisstufe (in der befinden wir uns im Moment):

3G . Es gelten die derzeitigen Bestimmungen: geimpft, genesen und getestet (ein vor Ort Selbsttest mit Abnahme des Veranstalters genügt).

Warnstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 8,0 oder Auslastung der Intensivbetten ab 250):

3G, allerdings muss ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden.

Alarmstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 12,0 oder Auslastung der Intensivbetten ab 390):

2G, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in der Traglufthalle Tennisspielen.

Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Für Schüler bis einschließlich 17 Jahren gilt der Schülerausweis o. ä.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19 Symptomen gilt ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet und für 3G erlaubt. In den Innenräumen ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Und selbstredend gilt: 1,5 m Abstand halten.

Näheres und rechtlich verbindendes findet ihr im Internet oder unter dem Link der Stadt Konstanz: https://www.konstanz.de/kultur+_+freizeit/sport/aktuelle+informationen+covid-19

Wir sind als Betreiber der Traglufthalle verpflichtet, die Kontrollen durchzuführen. Der TCD bittet die Abonnenten dafür zu sorgen, dass die Spielerinnen und Spieler den Corona-Verordnungen genügen.

Blog TCD