Hygienekonzept des TCD (gültig ab 17. 11. 2021)

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO sowie die CoronaVO Sport des Landes Baden- Württemberg in der ab 28.10.2021 bzw. 16.10.2021 gültigen Fassung.

Das nachfolgende Hygienekonzept wurde für den Betrieb der Tennishalle erarbeitet.

Mit Betreten der Tennishalle ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt nicht während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.

Der Mindestabstand beträgt immer 1,5m und sollte wo immer möglich eingehalten werden.

Der Zutritt zur Tennishalle ist verboten, wenn die Person

1.         einer Absonderungspflicht unterliegt (krankheitsverdächtige Person, positiv Getestete), oder

2.         die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweist, oder

3.         die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigert oder

4.         nicht nachweislich geimpft oder nicht nachweislich genesen ist. Für Schüler im Sinne der CoronaVO gilt als Testnachweis die Schülereigenschaft.

Der 2G-Nachweis ist vor Spielbeginn an halle@tc-dettingen-wallhausen.de zu erbringen. Ein Impf- oder Genesenennachweis sowie die Schülereigenschaft sind für die Dauer der Gültigkeit einmalig vorzulegen.

Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden mittels Luca App erfasst. Erfasst werden alternativ Familienname, Vorname, eine Telefonnummer, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Veranstaltungsorts. Entsprechende Erfassungsbögen hängen an der Pinnwand des TCD und sind ebenfalls an die oben genannte E-Mail Adresse zu übermitteln oder in den Briefkasten des Vereins einzuwerfen.

Bei Betreten des Veranstaltungsorts müssen die Hände gewaschen/desinfiziert werden.

Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig  gereinigt.

Bei Zuwiderhandlung kann Haus- oder Spielverbot ohne Kostenersatz ausgesprochen werden.

Umkleiden/Duschen/Toiletten

Je Umkleidekabine sind maximal 4 Personen zulässig. Der Mindestabstand beträgt immer 1,5m und sollte wo immer möglich eingehalten werden.

Nur Einzelnutzung der Toiletten erlaubt.

Dettingen, 16. 11. 2021                                                                                 der Vorstand

TC Dettingen-Wallhausen