Traglufthalle: Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung:

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand: 27. 12. 2021), hier ein Auszug:

In der Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G+ (Anmerkung Redaktion: gilt auch für die Traglufthalle). Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
 
Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.

  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

  • Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.

  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Unser Hygienekonzept hängt an der Drehtür zur Traglufthalle und an allen wichtigen Eingängen und Ausgängen aus.

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