Traglufthalle: Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung:
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand: 27. 12. 2021), hier ein Auszug:
In der Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G+ (Anmerkung Redaktion: gilt auch für die Traglufthalle). Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch:
Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Unser Hygienekonzept hängt an der Drehtür zur Traglufthalle und an allen wichtigen Eingängen und Ausgängen aus.