Traglufthalle: Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung:
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand: 27. 12. 2021), hier ein Auszug:
In der Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G+ (Anmerkung Redaktion: gilt auch für die Traglufthalle). Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
 
Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. 
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. 
- Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben. 
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre. 
Unser Hygienekonzept hängt an der Drehtür zur Traglufthalle und an allen wichtigen Eingängen und Ausgängen aus.
