Platzordnung (gültig ab dem 11. Mai 2020)

Das Land Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 9. Mai ein eingeschränktes Tennis-Spiel im Rahmen der Corona-Verordnung ermöglicht. Auf Grundlage dieser Verordnung und Empfehlungen des Badischen Tennisverbands gilt nachfolgende Platzordnung bis auf Weiteres. Wir bitten alle Mitglieder und Gäste diese Platzordnung vollumfänglich umzusetzen, um die erhaltene Lockerung für das Tennis-Spiel nicht leichtfertig für unseren Club, aber auch badenweit zu gefährden.

Prüfen Sie Krankheitssymptome und Ihr gesundheitliches Risiko, bevor Sie die Tennisanlage betreten!

Den Anweisungen der Vorstände, Trainer/innen und Corona-Ansprechpartnern ist uneingeschränkt Folge zu leisten!

Das klassische Doppel-Spiel ist untersagt!

Gehen Sie erst kurz vor der Spielzeit zu ihrem gebuchten Platz!

Halten Sie den nötigen Abstand zu anderen Spieler*innen auf der gesamten Tennisanlage und vor allem auf dem Tennisplatz!

Verwenden Sie nur Ihre eigene Ausrüstung!

Kein Händeschütteln oder anderer Körperkontakt!

Keine Lebensmittel, Bälle, Schläger, Tools, die Sie angefasst haben, weitergeben!

Parkplatz: Ausreichend Abstand zwischen den Kfz zum Ent- und Beladen freihalten.

Parkplatz: Bei An- und Abreise keine Gruppenbildung am Parkplatz.

Außentoiletten sind geöffnet!

Umkleideräume und Duschen sind geschlossen!

Übungsbereiche (z.B. Ballwand, Kleinfeld) sind geöffnet!

Keine Zuschauer/innen erlaubt!

Kein Aufenthalt auf der Tennisanlage außerhalb des Spielens und keine Gruppenbildung!

„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“

Sanktionen sind dem Vorstand auf Grund der Interessen des Vereins bei Verstoß vorbehalten (z.B. temporäre Spielsperre, Vereinsausschluss)

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Tennisanlage und bitten nochmals um uneingeschränkte Beachtung unserer Platzordnung.

Der Vorstand

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