Neues vom Land Baden-Württemberg vom 17.4.2020
Zunächst bleiben auch Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 3. Mai 2020 geschlossen. Das betrifft vor allem:
Schwimmbäder jeder Art
Sportplätze, inklusive Tennis- und Golfplätze
Fitnessstudios
Ferienparks
Freizeitparks
Spielplätze
Zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks
Wir alle wollen so schnell wie möglich draußen Tennis spielen. Wir alle wollen vom Coronavirus nicht infiziert werden und wollen niemanden unbewusst infizieren. Wir werden uns an die anstehenden, noch nicht bekannt gegebenen Auflagen halten, die uns höchstwahrscheinlich in den nächsten 14 Tagen verordnet werden. Sobald wir näheres wissen, werden wir euch informieren.